An die Gesellschafter der
ZELAS Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Leben I KG
München und Hamburg, den 24. November 2009
db Kompass Life – WICHTIG – bitte vollständig lesen
Liebe Mitgesellschafterin,
Lieber Mitgesellschafter,
wie angekündigt möchten wir, Dr. Tilman Langer und Rechtsanwalt Karl-Georg von Ferber, Ihnen mit diesem Schreiben vor Ablauf der Angebotsfrist der Deutschen Bank einen Überblick über den Stand unserer Aktivitäten geben und außerdem ein paar Ausführungen machen, die Ihnen, so hoffen wir, bei der Entscheidung helfen, ob Sie das Angebot annehmen oder nicht.
Wie Sie vielleicht gesehen haben, haben wir die Deutsche Bank den Unmut der Anleger noch einmal wissen lassen, indem wir Strafanzeige beim Oberstaatsanwalt Frankfurt am Main wegen des Verdachts der Betruges und der Untreue erstattet haben. Zu diesem Zweck fiel es uns nicht schwer, den renommierten Strafverteidiger Dr. Gerhard Strate zu gewinnen, der uns mitteilte, dass er selten zuvor einen so unglaublichen Vorgang gesehen hat. Die ausführliche Strafanzeige und die dazugehörigen Anlagen können Sie einsehen unter
http://www.db-kompass-anlegerschutz.de/strafanzeige_anlagen.html
Benutzername: Gast
Passwort: kompass (bitte auf Groß- und Kleinschreibung achten)
Die Strafanzeige hat wiederum großes Echo in einer Vielzahl von Publikationen mit erheblicher Reichweite gefunden, siehe nur:
Pressemitteilung: Anwälte sehen Vergleichsangebot der Deutschen Bank skeptisch
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,662324,00.html
http://www.sueddeutsche.de/finanzen/663/494994/text/
Aus vielerlei Quellen wissen wir mittlerweile, dass sich die Deutsche Bank im Hinblick auf den db Kompass Life Fonds in ihrer Haut keineswegs wohl fühlt. In ihrer Kommunikation gegenüber Journalisten verweist sie einerseits gerne darauf, dass sie das alles „doch so nicht gewollt habe“ und dass andererseits die Vorgaben des Prospekts fehlerfrei umgesetzt worden seien. Die defensive Haltung der Deutschen Bank bestätigt letztlich auch das vorliegende Angebot. Denn erstens ist die Annahmefrist mit wenigen Wochen extrem kurz (vor allem im Vergleich zur monatelangen Verzögerung des zusammen mit dem Angebot vorgelegten Berichts), zweitens haben wir von vielen Anlegern gehört, sie würden von ihren Anlageberatern geradezu bedrängt, das Angebot möglichst schnell anzunehmen, und drittens muss jeder Anleger mit der Annahme des Angebots auf alle Ansprüche (einschließlich Schadensersatzansprüche!) gegen die Deutsche Bank verzichten, siehe unten auf Seite 1 des Angebots (Klausel I. 4.).
Was heißt das nun für Sie?
Wie bereits zuvor angemerkt, können wir Ihnen keine Handlungsempfehlung geben. Herr Dr. Langer kann aber noch mal betonen und wiederholen, dass er selbst dass Angebot der Deutschen Bank nicht annehmen wird. Ferner erscheint in diesem Zusammenhang Folgendes wichtig:
- Sollte die Staatsanwaltschaft aufgrund der Anzeige ein offizielles Ermittlungsverfahren einleiten, steigen die Chancen auf eine Nachbesserung des Angebots erheblich. Denn die negativen Folgen inkl. erheblicher negativer Presse (die weit über das bisherige Maß hinausgehen würde) ließen sich für die DB dann möglicherweise nur durch eine schnelle Wiedergutmachung des Schadens eindämmen.
- Demgegenüber werden wir die Fondsgesellschaft wohl nicht zwingen können, eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einzuberufen. Zwar haben wir mittlerweile 25% der Stimmrechte fast erreicht, aber realistischerweise muss man davon ausgehen, dass in den nächsten Tagen viele Anleger das Angebot annehmen werden und damit ihre Vollmacht gegenstandslos wird. Insofern scheint – leider – das Kalkül der Deutschen Bank aufzugehen, mit Hilfe des Angebots und der kurzen Annahmefrist die Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung zu verhindern. Nur am Rande sei hier angemerkt, dass diese von der Deutschen Bank vermutlich beabsichtigte Folge noch ein Grund ist, an ihrer Redlichkeit zu zweifeln.
- Die Deutsche Bank hat auf die Ausführungen im Schreiben von Herrn Dr. Langer von Ende Oktober im Hinblick darauf, dass der Fonds von Anfang nicht funktionieren konnte, weil die Laufzeiten der Policen schon nach den damaligen Schätzungen viel zu lang waren, mit einer „Aktuellen Information“ reagiert, die sie vielen Anlegern vorgelegt hat, die im Hinblick auf das Schreiben von Herrn Dr. Langer Fragen hatten (Ihnen vielleicht auch). Das Schreiben der DB finden Sie als Anlage 9 zur Strafanzeige unter dem oben genannten Link. In diesem Schreiben heißt es u.a., dass „sich aus den prognostizierten Lebenserwartungen nicht in dieser Form Rückschlüsse auf die Cashflow-Situation des Fonds ziehen lassen. … Das von Watson Wyatt geprüfte Rechenmodell für den Fonds trägt dem Rechnung, indem es die von den Gutachtern ermittelten Werte nicht als absolute Zahlen verwendet, sondern darüber hinaus berücksichtigt, dass die Versicherten mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit bereits vor oder erst nach den von den Gutachtern ermittelten Zeitpunkten versterben werden. Vor diesem Hintergrund war am Ende der Aufbauphase zu erwarten, dass ein Teil der 129 Policen des Referenzportfolios bereits vor Ablauf der von den medizinischen Gutachtern ermittelten Lebenserwartung des Versicherten fällig werden würde.“
- Die Deutsche Bank (über die Fondsgesellschaft) hat mittlerweile zudem auf den Fragenkatalog geantwortet, den Herr von Ferber mit Schreiben vom 15.10.2009 an die Fondsgesellschaft geschickt hatte (siehe Anlage 6a zur Strafanzeige unter obigem Link). Bezeichnenderweise kam das Schreiben per Email zwei Minuten (!!) vor Ablauf einer Nachfrist, die Herr von Ferber in einer letzten Mahnung gesetzt hatte und in der er auch die Strafanzeige angedroht hatte. Die Fragen werden, wie Sie sehen können, mit Ausnahme der „Richtigstellung“ vielerlei offensichtlicher und nicht „wegzuformulierender“ Fehler im Jahresbericht 2006 entweder gar nicht oder mit Allgemeinplätzen beantwortet, die im Großen und Ganzen inhaltsfrei und nutzlos sind. Zum kritischsten Thema, nämlich den zu langen Laufzeiten der Policen, werden die oben zitierten Aussagen wiederholt (siehe Antwort zu Frage 1 in der Anlage 6a). Da es für die irreführende Berichterstattung und insb. für die zu langen Laufzeiten der Policen offenbar keine zufrieden stellende Erklärung gibt bzw. die DB sich weigert, diese mitzuteilen (s. dazu im Detail auch weiter unten), haben wir uns entschlossen, die Strafanzeige zu erstatten.
- Wir haben mitterweile über 100 detaillierte Schilderungen von Anlegern erhalten, die einigermaßen überraschend in großen Teilen einheitlich davon berichten, mit welch unglaublichen Methoden sie zur Zeichnung des db Kompass Life „überredet“ wurden. Fast durchgängig teilte der jeweilige Deutsche Bank-Berater mit, der Fonds sei „heiß begehrt und das Kontingent fast aufgebraucht“, eine Zeichung „in den nächsten Stunden erforderlich“, Risiken gäbe es keine oder diese seien allenfalls „statistischer Natur“ bzw. die Einlage sei „durch die Deutsche Bank garantiert“, der Prospekt enthalte nur die „üblichen Klauseln, die wir da reinschreiben müssen“ und müsse keinesfalls gelesen werden bzw. werde in den nächsten Tagen nachgereicht, usw., usw…
Wie Sie sehen können, gibt es einiges Material, um auch weiterhin über die Medien Druck auf die Deutsche Bank auszuüben. Wir werden dies auch weiterhin tun. Darüber hinaus werden wir zusammen mit Herrn Dr. Strate daran arbeiten, dass die Strafzeige tatsächlich in einem offiziellen Verfahren mündet. Ich denke die Chancen hierfür stehen gut, aber eine Garantie gibt es natürlich nicht. Die Deutsche Bank wird sich wahrscheinlich zunächst mit der oben unter 3. zitierten Argumentation zu verteidigen suchen. Damit wird sie unseres Erachtens nicht weit kommen, denn egal was das angeblich von Watson Wyatt geprüfte Rechenmodell besagt, Fakt ist, dass die durchschnittliche Laufzeit des Versicherungsporfolios bei über 9 Jahren liegt während es nach der Prognoserechnung im Prospekt und auch nach der (aktualisierten) Prognose im Jahresbericht 2006 bei kaum sechs, tendenziell sogar bei nur fünf Jahren lag. Dass aber im Durchschnitt sämtliche Versicherungen 3 – 4 Jahre früher fällig werden als von den Gutachtern geschätzt, ist mathematisch-statistisch praktisch ausgeschlossen (daher wohl auch die wachsweiche Formulierung der DB oben unter 3.).
Darüber hinaus wird die Deutsche Bank aber wohl auch behaupten, das Portfolio entspreche den Vorgaben des Prospekts, da dieser nur eine maximale Laufzeit von 12 Jahren vorschreibe (was so viel heißt wie: selbst wenn wir, die DB, nur Policen mit 12 Jahren Laufzeit gekauft hätten, wäre alles korrekt gewesen). Vermutlich wird es dann weiter heißen, die Ungeeignetheit des vorliegenden Portfolios, die Prognoserechnung und Rendite im Prospekt zu erzielen, sei irrelevant, weil es sich eben nur um eine Prognose handele. Auch diese Argumentation ginge unseres Erachtens fehl, weil die Deutsche Bank vielleicht nicht eine Rendite von exakt 6,9% (verbindlich) versprochen hat. Man muss sich als Anleger in einem Fonds, der als Blindpool konzipiert ist, jedoch darauf verlassen dürfen, dass der Inititator das bereitgestellte Geld nicht für Anlagen (hier: Versicherungspolicen) ausgibt, die von Beginn an eine deutlich negative Rendite und damit einen (teilweisen) Verlust des Anlagekapitals erwarten lassen.
Eine verbindliche Empfehlung zum Angebot der DB können wir Ihnen nach alledem nicht geben. Wir wollen aber versuchen, Ihnen die wesentlichen Argumente für eine Abwägung aufzuzeigen:
Bei der Annahme des Angebotes wissen Sie sofort, wie viel Sie verlieren (20% plus entgangene Zinsen). Wenn Sie dagegen im Fonds verbleiben, erhalten Sie sich die Chance einer Verbesserung im Vergleich zum Angebot der Deutschen Bank. Wir vermuten, dass es in den nächsten Jahren Ausschüttungen geben wird. Im Fall der Restrukturierung des Portfolios, die von der DB angeboten wird, würde im Falle der Annahme durch 75% der stimmberechtigten Gesellschafter bereits in 2010 eine Auszahlung in Höhe von 26% der Anlagesumme erfolgen. Bis 2015 wird mit großer Wahrscheinlichkeit außerdem noch ein Teil der Policen fällig werden, so dass mit weiteren – moderaten - Ausschüttungen bis zum Ende der Fondslaufzeit gerechnet werden kann. Zusätzlich bleibt Ihnen bei Nichtannahme des Angebotes die Möglichkeit, im Wege der Klage vollen Schadenersatz zu erreichen. Wir schätzen die Chancen einer Klage recht hoch ein - aber es bleibt natürlich ein Risiko. Zuletzt sei hier auch noch die theoretische Möglichkeit erwähnt, dass die DB das Angebot für alle im Fonds verbleibenden Anleger nachbessert, auch wenn diese nicht geklagt haben.
Wenn Sie die 80% heute gut gebrauchen können und keinerlei weitere Kostenrisiken auf sich nehmen wollen, sind Sie wahrscheinlich gut beraten, das Angebot anzunehmen. Wenn Sie sich aber angesichts der Umstände mit dem Verlust von 20% Ihrer Anlage plus entgangener Zinsen nicht zufrieden geben wollen und bereit sind, im schlimmsten Fall mehr zu verlieren, dann sollten Sie nicht verkaufen. Diesen Schritt sollten Sie allerdings nur dann ernsthaft überlegen, wenn Sie eine relativ hohe Anlagesumme (20.000 € oder mehr) „im Feuer“ haben, da bei kleineren Summen das Prozesskostenrisiko und der mögliche Gewinn nicht in einem angemessenen Verhältnis stehen.
Sollten Sie sich zu einer Klage gegen die Deutsche Bank entschließen, steht Ihnen Herr von Ferber gern zur Seite. Um die komplizierten Verfahren reibungslos abzuarbeiten hat sich Herr von Ferber über eine Kooperation mit einer renommierten Anlegerschutzkanzlei professionelle Unterstützung gesichert. Die Kanzlei für Wirtschaft und Anlagerecht Ahrens und Gieschen (KWAG) vertritt bereits weit über tausend Anleger bei geschlossenen Fondsbeteiligungen und bringt die prozessuale Erfahrung dafür ein, dass mögliche Gesellschafterrechte und denkbare Schadensersatzansprüche gegen die Anbieter, den Vertrieb oder andere Personen sorgfältig geprüft und dann auch erfolgversprechend geltend gemacht werden können. Sollten Sie sich dafür entscheiden, Ihre Beteiligung nicht zu verkaufen, empfehlen wir Ihnen, sich direkt an die Kanzlei KWAG zu wenden um eine erste vorläufige Empfehlung einzuholen. Damit sind für Sie keine Kosten verbunden. Sie erhalten vorab eine Einschätzung von Chancen und Risiken sowie eine Darstellung des Kostenrisikos im Falle einer notwendigen Klage. Außerdem würde die KWAG für Sie die Frage der Kostenübernahme durch eine evtl. bestehende Rechtsschutzversicherung klären, Ihre Ansprüche formal bei der Deutschen Bank anmelden und dort weitere Informationen anfordern. Bitte wenden Sie sich direkt an: KWAG, Rechtsanwälte in Partnerschaft, Lise-Meitner-Straße 2, 28359 Bremen, Telefon: 0421 / 520 948 – 0, Telefax: 0421 / 520 948 - 9 , bremen@kwag-recht.de
Alle Maßnahmen der KWAG und insbesondere natürlich die Formulierung der Klagen werden mit Herrn von Ferber abgestimmt.
Möglicherweise werden Sie bis zum Ablauf der Frist am Freitag noch sonstige Fragen haben. Soweit diese nicht von den Anwälten der KWAG beantwortet werden können, werden Herr von Ferber und ich uns bemühen, Ihnen möglichst zeitnah zu helfen. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass dies je nach Andrang nicht in allen Fällen möglich sein wird. Wir hoffen jedoch, Ihnen mit diesem Schreiben sowie dem Kontakt zur KWAG einen ausreichenden Leitfaden für die Entscheidungsfindung an die Hand gegeben zu haben. Sollten in den nächsten Tagen noch allgemein nützliche Informationen auftauchen, werden wir diese unter www.db-kompass-anlegerschutz.de kommunizieren.
Zuletzt noch eine Bitte in eigener Sache: Wir haben mittlerweile einen erheblichen Aufwand betrieben, um unser Anliegen so weit voranzutreiben wie es bislang wohl kaum jemals einer Anlegerinitiative in Deutschland gelungen ist. Letztlich stellt auch das 80%-Angebot bereits einen ansehnlichen Erfolg dar und wir konnten damit vielen von Ihnen die Sorge vor einem Totalverlust nehmen. Wir haben zusammen mittlerweile Ausgaben von über 20.000 € gehabt, vor allem für Schreibkräfte, für das Erstellen und Aktualisieren der Adressdatenbank, die Logistik beim Versenden unserer Schreiben sowie für das Programmieren und aktualisieren unserer Internetseite (www.db-kompass-anlegerschutz.de). Der erhebliche Zeitaufwand im Zusammenhang mit der Strafanzeige und der hierfür aufgewendete moderate Betrag (Herr Dr. Strate ist uns angesichts der grundsätzlichen Bedeutung der Sache entgegen gekommen) sind darin noch gar nicht eingerechnet.
Von vielen von Ihnen haben wir großzügige Unterstützung in Form von Spenden erhalten, dafür noch einmal unseren allerherzlichsten Dank. Allerdings reichen die eingegangenen Mittel bislang bei weitem nicht, um die verauslagten Kosten zu decken. Wir möchten Sie daher noch einmal um eine Spende bitten. Das gilt insb. auch für den Fall, dass Sie sich entschließen sollten, das Angebot der Deutschen Bank anzunehmen, denn ohne unsere Initiative wäre es sicherlich nicht dazu gekommen. Auch kleine Beträge helfen und würden es insb. Herrn von Ferber erlauben, den Kampf gegen unseriöse Beteiligungsangebote fortzuführen und auch zukünftig solche Initiativen im Interesse aller Anleger ins Leben zu rufen. Denken Sie dabei auch daran, dass es nicht ausgeschlossen ist, dass die Deutsche Bank schlussendlich auch denjenigen Anlegern eine höhere Entschädigung zahlt, die das Angebot angenommen haben. Auch dafür werden wir uns selbstverständlich einsetzen. Vielen Dank!
Hier noch mal die Kontoverbindung:
Vereinigung der Anleger geschlossener Fonds e.V.
Kontonummer 638037697
BLZ 200 300 00 bei der Hypovereinsbank Hamburg
Abschließend noch ein Hinweis: Wie im Schreiben von Herrn Dr. Langer von Ende Oktober angedeutet, hat Herr Dr. Langer es leider nicht geschafft, alle Anrufe und Emails zu beantworten. Sollten Sie zukünftig mit mir in Kontakt treten wollen, bitte ich Sie, dies wenn möglich per Email (langer.tilman@googlemail.com) zu tun. Ich werde in den nächsten Tagen und Wochen peu-a-peu den Stau aufarbeiten und bitte dafür um etwas Geduld.
Mit besten Grüßen,
Tilman Langer Karl-Georg von Ferber
Pressemitteilung: Anwälte sehen Vergleichsangebot der Deutschen Bank skeptisch