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An die Anleger der db Kompass Life 1 und 2 Fonds
Hamburg, 23.Juli 2010 

Sehr geehrte Anleger,

vermutlich haben Sie vergangene Woche das lang angekündigte „Teil-Rückabwicklungsangebot“ der Deutschen Bank erhalten. Viele von Ihnen haben uns in den letzten Tagen nach unserer Meinung dazu gefragt. Wir möchten dies zum Anlass nehmen, Sie mit diesem Schreiben sowohl über die Angebote (db Kompass Fonds 1 und 2) als auch den Stand der Auseinandersetzung mit der Deutschen Bank zu informieren.

Überblick über die Angebote (db Kompass 1 und 2)

Ihnen wird möglicherweise aufgefallen sein, dass die DB nicht mehr von „Restrukturierung“ spricht, sondern von (Teil-)Rückabwicklung. Der zuvor verwendete Begriff „Restrukturierung“ war letztlich eine Tarnung für das, worum es hier tatsächlich geht: Die DB hätte spätestens nach Ablauf der Aufbauphase (31.1.2007) einen Teil der Anlegergelder zurückerstatten müssen, weil sie diese nicht investieren konnte. Das aber hat sie nicht getan, sondern einfach eine Vielzahl von Policen „mehrfach gewichtet“, was nichts anderes bedeutet als dass die DB das Geld der Anleger in die eigene Tasche gesteckt hat. Mit dem vorliegenden Angebot will sie nun gewissermaßen rückwirkend das nachholen, was schon Anfang 2007 hätte geschehen müssen: Der Fonds wird teilweise rückabgewickelt.

Inklusive der anteilig zurückzuzahlenden DB-Honorare für „Fondskonzeption und Eigenkapitalvermittlung“ sowie Zinsen ergeben sich Erstattungsbeträge von 26.81% der ursprünglichen Anlagesumme im Fonds 1 und 37.35% im Fonds 2. Die Berechnung der Beträge ist auf Basis der vorgelegten Unterlagen nachvollziehbar. Sollten die Angebote angenommen werden, so erhält jeder Anleger diese Erstattung, auch wenn er nicht zugestimmt hat. In diesem Fall bleiben Sie anschließend am Fonds beteiligt, nur eben mit einer nominal geringeren Beteiligung.

Für die Annahme der Angebote ist (beim Fonds 1 und Fonds 2) jeweils eine 75%ige Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Die Abstimmungsfrist ist auf den 10. August begrenzt. Das Angebot der DB steht zudem offenbar noch nicht im Detail fest, sondern die Verträge müssen noch ausgearbeitet werden. Die DB hat jedoch bereits mitgeteilt, dass ihr Angebot vorsehen wird, dass die Fondsgesellschaft auf alle etwaigen weiteren Ansprüche aufgrund der Mehrfachgewichtung verzichten muss.

Ferner werden Sie möglicherweise gesehen haben, dass die DB weiterhin bereit ist, die Anteile der Anleger insgesamt zu 80% zu erwerben. Auch hierfür wird eine (abermalige) Frist bis zum 10. August gesetzt. Wer dieses Angebot annimmt, kann an der Abstimmung bzgl. der Teil-Rückabwicklung nicht teilnehmen, d.h. es geht nur das eine (Vollausstieg für 80%) oder das andere (Teilerstattung bei gleichzeitigem Verbleib im Fonds).

Was bedeutet das für Sie?

Die Wiederholung des 80%-Angebots zeigt, dass die DB, wie vermutet und vielfach angedeutet, weiterhin daran interessiert ist, die Anleger „günstig loszuwerden“. Die damalige (und heutige) Fristsetzung sollte offenbar nur Druck aufbauen, aber an der Sache ändert sich dadurch nichts: Die DB wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft ein großes Interesse daran haben, möglichst viele Fondsanteile einzusammeln um weitere Auseinandersetzungen und höhere Schadensersatzzahlungen zu vermeiden.

Andererseits hat die DB offenbar kein gesteigertes Interesse daran, dass das Teil-Rückabwicklungsangebot angenommen wird. Sonst wäre die Zustimmungsfrist nicht so kurz bemessen, es gäbe keine 75%-Hürde und man würde keinen Verzicht auf weitere Ansprüche verlangen. In diesem Zusammenhang ist auch das Verhalten der Fondsgeschäftsführung hochfraglich. Einerseits kann oder will sie keine Empfehlung aussprechen, andererseits will sie zur „Umsetzung“ des Angebots „ermächtigt“ werden. Ob die Geschäftsführung eine Anwaltskanzlei finden wird, die den Verzicht auf weitere Ansprüche für haftungsrechtlich unbedenklich hält, ist dabei sehr fraglich, d.h. es ist nicht einmal ausgeschlossen, dass die teilweise Rückabwicklung auch bei Vorliegen einer 75%-Mehrheit noch „platzt“. Das könnte durchaus im Sinne der DB sein, weil sie damit erhebliche Zahlungen vermeidet (die ihr mehr wehtun als das 80%-Angebot, weil sie bei der Teil-Rückabwicklung die Anleger und ihre weiteren Ansprüche nicht vollständig los wird).

Für Sie als Anleger wäre die erfolgreiche Umsetzung des Angebots im Grunde vorteilhaft, weil Ihnen damit schon sehr bald zumindest ein bisschen Liquidität zufließen würde. Wichtig aber ist, dass Ihre sonstigen Ansprüche und Rechte nicht beeinträchtigt werden. Wenn Sie also in Zukunft noch (vollen) Schadensersatz geltend machen wollen, dann ist von einer Zustimmung zu den Beschlussgegenständen abzuraten, denn damit würden Sie implizit auch dem Verzicht auf weitere Ansprüche durch die Fondsgesellschaft zustimmen, was Ihnen später entgegengehalten werden könnte. Aus unserer Sicht ist es nach alledem vorzugswürdig, den Abstimmungsbogen nicht zurückzuschicken. Das Angebot kann trotzdem durchgehen, da nur 75% der abgegebenen (= teilnehmenden) Stimmen für die Wirksamkeit des Beschlusses erforderlich sind. Wird die notwendige Quote erreicht und das Angebot tatsächlich umgesetzt, so bekommen Sie die Teilerstattung, ohne auf irgendwelche Rechte verzichtet zu haben.

Sonstige Erkenntnisse aus den Unterlagen zum Teil-Rückabwicklungsangebot

Es ist u.E. klar rechtswidrig, die Rückabwicklung, die spätestens Anfang 2007 hätte erfolgen müssen, heute an vielerlei Bedingungen zu knüpfen. Die DB liefert weder eine Rechtfertigung für das 75%-Mehrheitserfordernis und den verlangten Anspruchsverzicht, noch gibt es einen Grund, die Teilrückabwicklung nicht jedem Anleger individuell anzubieten.

Richtig wäre überdies eine Rückabwicklung der gesamten Fonds (1 und 2), denn die angebotene Teil-Rückabwicklung ist aufgrund fehlender Kontrollmöglichkeiten für die Anleger nicht zumutbar. Zwar sind die Rückzahlungsbeträge aus den dargestellten Positionen rechnerisch korrekt hergeleitet, es ist jedoch nicht nachvollziehbar, ob die Angaben zu den angeblich mehrfach gewichteten Policen überhaupt der Realität entsprechen. Es wäre Aufgabe der Fondsgeschäftsleitung bzw. der Treuhänderin, dies zu kontrollieren und Stellung zu nehmen. Da diese aber komplett von der DB kontrolliert werden und schon vielfach ihre Befangenheit unter Beweis gestellt haben (man denke nur an die beim letzten Gesellschafterbeschluss unterschlagenen Stimmen), ist mit einer angemessenen Kontrolle nicht zu rechnen.

Das Teil-Rückabwicklungsangebot wirft zudem einige steuerliche Fragen auf. Zum einen ist es wohl so, dass Sie als Anleger für die Abführung der Kapitalertragssteuer auf den Zinsanteil einer etwaigen Erstattung verantwortlich wären. Kommt es zu einer Teilrückzahlung, so sollten Sie über die relevanten Beträge eine detaillierte Aufstellung erhalten. Zum anderen deutet die DB an, dass es aufgrund der Teil-Rückabwicklung mit der steuerlichen Qualifizierung des Fonds Probleme geben könnte. Eigentlich müsste die DB insofern eine Freistellung der Fondsgesellschaft bzw. der Anleger anbieten. Dass Sie das nicht tut, ist letztlich ein weiteres Zeichen Ihrer Unredlichkeit.

Zu den Fonds selbst ist noch folgendes zu sagen:

Wiederum hat die DB ihre letzten Prognosen zum „Basisszenario“ nach unten korrigiert: Lagen die erwarteten Renditen laut Bericht vom 30.9.2009 noch bei 2.0% (Fonds 1) bzw. 2,4% (Fonds 2), so liegen diese nunmehr bei nur noch 1,0% bzw. 1,5% (jeweils vor Teil-Rückabwicklung). Die DB verfolgt also weiterhin die bekannte „Salamitaktik“, mit der sie der offensichtlichen Wahrheit in jedem Bericht ein Stück näher rückt, um die anfängliche Ungeeignetheit der Versicherungssportfolien zu verschleiern. Die jetzigen Zahlen sind jedenfalls immer noch vollständig unrealistisch, was sich schon daran zeigt, dass 2011 eine Ausschüttung erfolgen soll. Da diese nur möglich ist, wenn zuvor die Prämien gezahlt und aufgelaufene Kredite getilgt werden, müssten bis dahin Ablaufleistungen von jeweils weit über 120 Mio. USD fällig werden, was einem vielfachen der bislang insgesamt fällig gewordenen Policen entspricht und angesichts der durchschnittlichen Laufzeit so gut wie ausgeschlossen ist.

In diesem Zusammenhang sei noch angefügt, dass sich die durchschnittliche Policenlaufzeit im Falle einer Eliminierung der Mehrfachgewichtung auf jeweils 9,33 Jahre (von vorher 9,18 Jahren im Fonds 1 und 8,97 Jahren im Fonds 2) erhöhen würde, d.h. die DB hatte die mehrfach gewichteten Policen offenbar bewusst mit dem Ziel ausgewählt, eine in Wirklichkeit sogar noch viel längere durchschnittliche Laufzeit wenigstens ein wenig zu drücken.

Bedeutung für Ihre Schadensersatzansprüche

Sollte das Angebot auf Teil-Rückabwicklung angenommen und umgesetzt werden, so hätte dies dem Grunde nach keinen Einfluss auf Ihre Schadenersatzansprüche. Allerdings müssten Sie sich, wenn Sie sich entschließen sollten, gegenüber der DB vollen Schadensersatz geltend zu machen, den Großteil der Rückzahlung auf Ihren Schadensersatzanspruch anrechnen lassen.

Mittlerweile vertreten wir rund 200 Anleger im Kompass 1 und Kompass 2 Fonds, von denen viele rechtsschutzversichert sind. Für den Großteil der Anleger haben wir bis zum heutigen Tage ausführlich begründete Forderungsschreiben an die DB geschickt, mit denen wir für unsere Mandanten ca. 120% der ursprünglichen Anlagesumme inklusive Zinsen einfordern. Vor kurzem hat die DB in der Sache geantwortet. Sie bestreitet pauschal den von uns detailliert begründeten Vorwurf der Ungeeignetheit der Policenportfolios zur Erzielung der prospektierten Renditen.

Dass die DB nichts Konkretes vorträgt, ist aus unserer Sicht ein starkes Indiz dafür, dass wir richtig liegen. Neben der unzulässigen „Mehrfachgewichtung“ muss die DB sich unseres Erachtens letztlich an den (wenigen) im Prospekt genannten Investitionskriterien festhalten lassen, wozu auch eine Mindestrendite pro Police von 7,24% (Fonds 1) bzw. 7,07% (Fonds 2) gehört.

Spätestens im unmittelbaren Anschluss an die Vorlage des Ergebnisses zum Teil-Rückabwicklungsangebot (angekündigt für Ende August) werden wir die ersten Klagen einreichen.

Für etwaige Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen,

Tilman Langer                                       Karl-Georg von Ferber
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